Drohne fliegen in Deutschland: Diese Regeln gelten wirklich

Kaum ein Thema sorgt für so viel Halbwissen wie das Fliegen von Drohnen. Die einen halten jeden Drohnenflug über einem Wohnhaus für verboten, die anderen für vollkommen frei. Richtig ist weder das eine noch das andere. Seit der EU-Drohnenverordnung gibt es ein klares Regelwerk, das genau festlegt, wer mit welcher Drohne wo fliegen darf. Dieser Beitrag erklärt Ihnen die Regeln so, wie sie in der Praxis wirken, wenn ein Fernpilot zu Ihrem Haus kommt und Ihr Dach aufnimmt.

Die drei Kategorien der EU-Drohnenverordnung

Seit Anfang 2021 gilt in allen EU-Staaten dasselbe Regelwerk. Es teilt Drohnenflüge nicht nach Zweck ein, also nicht in privat und gewerblich, sondern nach Risiko. Für Sie als Auftraggeber ist das eine gute Nachricht: Ob wir Ihr Dach für Sie privat oder für Ihre Hausverwaltung aufnehmen, ändert an den Regeln nichts.

Alles, was Sie an Ihrem Haus, Ihrer Halle oder Ihrem Grundstück brauchen, lässt sich in der offenen Kategorie erledigen. Genau darauf ist unsere Ausrüstung ausgelegt.

A1, A2 und A3: Was die Unterkategorien bedeuten

Innerhalb der offenen Kategorie entscheidet der Abstand zu unbeteiligten Personen darüber, in welcher Unterkategorie geflogen wird. Das klingt technisch, hat aber einen sehr praktischen Kern: Je näher Menschen sind, desto leichter und desto besser gesteuert muss die Drohne sein.

Für eine Dachaufnahme in einer Ruhrgebietsstadt heißt das: Die Straße, der Nachbargarten und der Gehweg sind selten menschenleer. Deshalb fliegen unsere Fernpiloten mit dem Kompetenznachweis A1/A3 und dem Fernpiloten-Zeugnis A2. Wer nur den kleinen Nachweis besitzt, ist im dicht bebauten Wohngebiet schnell an der Grenze des Zulässigen.

Registrierung, Kennzeichnung und Versicherung

Drei Pflichten treffen jeden gewerblichen Betreiber, unabhängig von der Unterkategorie:

  1. Registrierung als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt. Der Betreiber erhält eine elektronische Registrierungsnummer.
  2. Kennzeichnung der Drohne mit dieser Nummer sowie deren Hinterlegung im Fernidentifizierungssystem des Geräts.
  3. Haftpflichtversicherung. Für Drohnen besteht in Deutschland Versicherungspflicht. Wichtig für Sie: Eine private Haftpflicht deckt gewerbliche Flüge in aller Regel nicht ab. Wer Aufnahmen gegen Bezahlung erstellt, braucht eine gewerbliche Drohnenhaftpflicht.

Der letzte Punkt ist der, bei dem in der Praxis am häufigsten geschludert wird, und derjenige, der Sie als Auftraggeber am direktesten betrifft. Beschädigt eine unversicherte Drohne Ihr Dachfenster, Ihre Solaranlage oder das Auto des Nachbarn, wird die Schadensregulierung schnell unangenehm. Fragen Sie deshalb vor der Beauftragung nach dem Versicherungsnachweis. Wie Sie das am besten machen, steht in unserem Beitrag zur Auswahl eines seriösen Drohnenpiloten.

Die wichtigsten Flugregeln in der Praxis

Unabhängig von der Kategorie gelten einige Grundregeln, die jeden Einsatz prägen:

Was das für den Termin an Ihrem Haus bedeutet

Die entscheidende Frage für Sie lautet: Muss ich selbst irgendetwas tun oder nachweisen? Die Antwort ist in aller Regel nein. Der Fernpilot ist verantwortlich für Registrierung, Kompetenznachweis, Versicherung, Flugplanung und die Prüfung des Luftraums. Sie stellen lediglich sicher, dass wir das Grundstück betreten dürfen.

Zwei Punkte betreffen Sie trotzdem unmittelbar. Erstens: Als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter geben Sie die Zustimmung zum Überflug über Ihr eigenes Wohngrundstück. Das erledigen wir mit der Beauftragung schriftlich mit. Zweitens: Aufnahmen, die über Ihr Grundstück hinausreichen, berühren die Rechte Ihrer Nachbarn. Das ist kein Randthema, sondern der häufigste Anlass für Diskussionen, deshalb behandeln wir es ausführlich im nächsten Teil dieser Serie.

Ein Hinweis zum Schluss: Regelwerke ändern sich. Die hier beschriebene Systematik ist seit Jahren stabil, einzelne Details wie Übergangsfristen für Bestandsdrohnen oder die Ausweisung geografischer Gebiete werden aber laufend angepasst. Wir prüfen vor jedem Einsatz den aktuellen Stand für Ihren konkreten Standort.

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Häufige Fragen zu den Regeln für Drohnenflüge

Nein. Alle Nachweise liegen beim Fernpiloten, der die Drohne steuert. Sie beauftragen die Aufnahmen und stellen den Zugang zum Grundstück sicher, mehr ist von Ihrer Seite nicht nötig.
In der offenen Kategorie sind maximal 120 Meter über Grund zulässig. Für Aufnahmen an einem Wohnhaus reicht das weit aus, typische Arbeitshöhen liegen zwischen 15 und 40 Metern.
In der offenen Kategorie ist keine Einzelgenehmigung erforderlich, solange der Standort nicht in einem Flugbeschränkungsgebiet liegt und die allgemeinen Regeln eingehalten werden. Als Eigentümer stimmen Sie dem Überflug über Ihr Wohngrundstück zu, das halten wir mit der Beauftragung schriftlich fest.
Der Kompetenznachweis A1/A3 wird online erworben und reicht für Flüge fern von Personen. Das Fernpiloten-Zeugnis A2 setzt eine Präsenzprüfung bei einer anerkannten Stelle voraus und erlaubt Flüge in der Nähe unbeteiligter Personen, also den typischen Einsatz im bebauten Wohngebiet. Unsere Fernpiloten besitzen beides.
Für gewerbliche Flüge nicht. Wer Aufnahmen gegen Bezahlung erstellt, benötigt eine gewerbliche Drohnenhaftpflicht. Lassen Sie sich diesen Nachweis vor der Beauftragung zeigen, das ist Ihr wichtigster Schutz im Schadensfall.

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Stand: August 2026. Dieser Ratgeber gibt den Sachstand nach bestem Wissen wieder und ersetzt keine Rechts-, Versicherungs- oder Sachverständigenberatung im Einzelfall.