Drohne fliegen in Deutschland: Diese Regeln gelten wirklich
Kaum ein Thema sorgt für so viel Halbwissen wie das Fliegen von Drohnen. Die einen halten jeden Drohnenflug über einem Wohnhaus für verboten, die anderen für vollkommen frei. Richtig ist weder das eine noch das andere. Seit der EU-Drohnenverordnung gibt es ein klares Regelwerk, das genau festlegt, wer mit welcher Drohne wo fliegen darf. Dieser Beitrag erklärt Ihnen die Regeln so, wie sie in der Praxis wirken, wenn ein Fernpilot zu Ihrem Haus kommt und Ihr Dach aufnimmt.
Die drei Kategorien der EU-Drohnenverordnung
Seit Anfang 2021 gilt in allen EU-Staaten dasselbe Regelwerk. Es teilt Drohnenflüge nicht nach Zweck ein, also nicht in privat und gewerblich, sondern nach Risiko. Für Sie als Auftraggeber ist das eine gute Nachricht: Ob wir Ihr Dach für Sie privat oder für Ihre Hausverwaltung aufnehmen, ändert an den Regeln nichts.
- Offene Kategorie: geringes Risiko, keine Betriebsgenehmigung nötig. Hier findet der weit überwiegende Teil aller Aufnahmen an Wohn- und Gewerbegebäuden statt. Die Kategorie ist in die Unterkategorien A1, A2 und A3 geteilt.
- Spezielle Kategorie: erhöhtes Risiko, zum Beispiel Flüge außerhalb der Sichtweite oder über Menschenansammlungen. Erfordert eine Betriebsgenehmigung der Luftfahrtbehörde oder ein Standardszenario.
- Zulassungspflichtige Kategorie: hohes Risiko, etwa Transport gefährlicher Güter oder Personenbeförderung. Für Gebäudeaufnahmen ohne Bedeutung.
Alles, was Sie an Ihrem Haus, Ihrer Halle oder Ihrem Grundstück brauchen, lässt sich in der offenen Kategorie erledigen. Genau darauf ist unsere Ausrüstung ausgelegt.
A1, A2 und A3: Was die Unterkategorien bedeuten
Innerhalb der offenen Kategorie entscheidet der Abstand zu unbeteiligten Personen darüber, in welcher Unterkategorie geflogen wird. Das klingt technisch, hat aber einen sehr praktischen Kern: Je näher Menschen sind, desto leichter und desto besser gesteuert muss die Drohne sein.
- A1 erlaubt den Flug nahe an unbeteiligten Personen, allerdings nur mit sehr leichten Drohnen. Ein gezieltes Überfliegen von Menschenansammlungen bleibt auch hier untersagt.
- A2 ist die Unterkategorie für den typischen Einsatz im bebauten Gebiet. Sie erlaubt Flüge in der Nähe von Personen mit einem definierten Mindestabstand und setzt das sogenannte Fernpiloten-Zeugnis voraus, umgangssprachlich der große Drohnenführerschein. Er wird in einer Präsenzprüfung bei einer anerkannten Stelle erworben.
- A3 gilt für Flüge fern von Personen, mit deutlichem Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten. Hier dürfen auch schwerere Drohnen eingesetzt werden.
Für eine Dachaufnahme in einer Ruhrgebietsstadt heißt das: Die Straße, der Nachbargarten und der Gehweg sind selten menschenleer. Deshalb fliegen unsere Fernpiloten mit dem Kompetenznachweis A1/A3 und dem Fernpiloten-Zeugnis A2. Wer nur den kleinen Nachweis besitzt, ist im dicht bebauten Wohngebiet schnell an der Grenze des Zulässigen.
Registrierung, Kennzeichnung und Versicherung
Drei Pflichten treffen jeden gewerblichen Betreiber, unabhängig von der Unterkategorie:
- Registrierung als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt. Der Betreiber erhält eine elektronische Registrierungsnummer.
- Kennzeichnung der Drohne mit dieser Nummer sowie deren Hinterlegung im Fernidentifizierungssystem des Geräts.
- Haftpflichtversicherung. Für Drohnen besteht in Deutschland Versicherungspflicht. Wichtig für Sie: Eine private Haftpflicht deckt gewerbliche Flüge in aller Regel nicht ab. Wer Aufnahmen gegen Bezahlung erstellt, braucht eine gewerbliche Drohnenhaftpflicht.
Der letzte Punkt ist der, bei dem in der Praxis am häufigsten geschludert wird, und derjenige, der Sie als Auftraggeber am direktesten betrifft. Beschädigt eine unversicherte Drohne Ihr Dachfenster, Ihre Solaranlage oder das Auto des Nachbarn, wird die Schadensregulierung schnell unangenehm. Fragen Sie deshalb vor der Beauftragung nach dem Versicherungsnachweis. Wie Sie das am besten machen, steht in unserem Beitrag zur Auswahl eines seriösen Drohnenpiloten.
Die wichtigsten Flugregeln in der Praxis
Unabhängig von der Kategorie gelten einige Grundregeln, die jeden Einsatz prägen:
- Maximal 120 Meter über Grund. Für Gebäudeaufnahmen ist das reichlich bemessen. Ein Einfamilienhaus wird typischerweise aus 15 bis 40 Metern aufgenommen, für die Detailprüfung am Dach gehen wir bis auf wenige Meter heran.
- Ständige Sichtverbindung. Der Fernpilot muss die Drohne mit eigenen Augen sehen können. Das ist der Grund, warum wir bei größeren Objekten den Standort während des Einsatzes wechseln, statt aus der Ferne zu fliegen.
- Kein Überfliegen von Menschenansammlungen. Straßenfeste, Schulhöfe in der Pause, Baustellen mit vielen Beschäftigten: Solche Situationen verschieben den Termin, statt ihn zu riskieren.
- Abstände zu sensiblen Bereichen. Dazu gehören unter anderem Bundesfernstraßen und Bahnanlagen, Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Polizei- und Militärgelände, Krankenhäuser sowie Naturschutzgebiete. Im Ruhrgebiet ist das ein echtes Thema, weshalb wir ihm einen eigenen Beitrag zu den Flugverbotszonen im Ruhrgebiet gewidmet haben.
- Keine Flüge bei ungeeigneter Witterung. Starker Wind, Regen und Nebel sind Ausschlusskriterien, mehr dazu im Beitrag über Wetter und Tageszeit.
Was das für den Termin an Ihrem Haus bedeutet
Die entscheidende Frage für Sie lautet: Muss ich selbst irgendetwas tun oder nachweisen? Die Antwort ist in aller Regel nein. Der Fernpilot ist verantwortlich für Registrierung, Kompetenznachweis, Versicherung, Flugplanung und die Prüfung des Luftraums. Sie stellen lediglich sicher, dass wir das Grundstück betreten dürfen.
Zwei Punkte betreffen Sie trotzdem unmittelbar. Erstens: Als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter geben Sie die Zustimmung zum Überflug über Ihr eigenes Wohngrundstück. Das erledigen wir mit der Beauftragung schriftlich mit. Zweitens: Aufnahmen, die über Ihr Grundstück hinausreichen, berühren die Rechte Ihrer Nachbarn. Das ist kein Randthema, sondern der häufigste Anlass für Diskussionen, deshalb behandeln wir es ausführlich im nächsten Teil dieser Serie.
Ein Hinweis zum Schluss: Regelwerke ändern sich. Die hier beschriebene Systematik ist seit Jahren stabil, einzelne Details wie Übergangsfristen für Bestandsdrohnen oder die Ausweisung geografischer Gebiete werden aber laufend angepasst. Wir prüfen vor jedem Einsatz den aktuellen Stand für Ihren konkreten Standort.
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- Preise und Pakete transparent aufgeschlüsselt, die Sichtprüfung beginnt bei 149 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Häufige Fragen zu den Regeln für Drohnenflüge
Weiterlesen im Ratgeber
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✉ Standort prüfen lassenStand: August 2026. Dieser Ratgeber gibt den Sachstand nach bestem Wissen wieder und ersetzt keine Rechts-, Versicherungs- oder Sachverständigenberatung im Einzelfall.