Drohnenpilot beauftragen: Woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen

Der Markt für Drohnenaufnahmen ist unübersichtlich. Zwischen professionellen Betrieben stehen viele Anbieter, die eine Drohne besitzen und daraus ein Angebot gemacht haben. Für Sie als Auftraggeber ist der Unterschied von außen kaum zu sehen, bis etwas schiefgeht. Diese Prüfliste macht ihn sichtbar. Sie funktioniert für jeden Anbieter, auch für uns.

Die fünf Punkte, die ein Anbieter erfüllen muss

  1. Nachweis der Fernpiloten-Kompetenz. Für Einsätze im bebauten Wohngebiet sollte neben dem Kompetenznachweis A1/A3 auch das Fernpiloten-Zeugnis A2 vorliegen. Wer nur den online erworbenen kleinen Nachweis hat, stößt in der Siedlung schnell an rechtliche Grenzen. Warum das so ist, erklärt der Beitrag zu den Regeln für Drohnenflüge.
  2. Gewerbliche Drohnenhaftpflicht. Nicht die private Haftpflicht, nicht die Betriebshaftpflicht ohne Drohneneinschluss. Lassen Sie sich den Nachweis zeigen, ein seriöser Anbieter hat ihn griffbereit.
  3. Schriftlich eingeräumte Nutzungsrechte. Klären Sie vor der Beauftragung, was Sie mit den Bildern tun dürfen und wie lange. Das ist besonders wichtig, wenn die Aufnahmen ins Internet sollen.
  4. Verbindliche Aussage zu Umfang und Lieferzeit. Wie viele Aufnahmen, in welcher Auflösung, bis wann, in welchem Format? Ein Angebot, das nur einen Preis nennt, ist kein Angebot.
  5. Ehrliche Aussage zu den Grenzen. Wer Ihnen erzählt, eine Drohnenaufnahme ersetze das Sachverständigengutachten oder zeige Feuchtigkeit im Dämmpaket, hat entweder keine Ahnung oder erzählt Ihnen bewusst zu viel. Beides ist ein Ausschlusskriterium.

Warnzeichen

Fünf Fragen für das erste Telefonat

Diese Fragen brauchen keine zwei Minuten und sortieren zuverlässig:

  1. Welche Nachweise haben Ihre Fernpiloten, und sind Sie gewerblich haftpflichtversichert?
  2. Wie viele bearbeitete Aufnahmen bekomme ich, und bis wann?
  3. Welche Nutzungsrechte habe ich an den Bildern?
  4. Prüfen Sie vorab, ob mein Standort in einem beschränkten Gebiet liegt?
  5. Was passiert, wenn der Termin wegen Wetter ausfällt?

Wer auf alle fünf Fragen ohne Zögern antwortet, arbeitet professionell. Wer bei zweien ausweicht, ist wahrscheinlich Hobbyist mit Rechnung.

Wie wir das handhaben

Der Vollständigkeit halber unsere eigenen Antworten auf dieselbe Liste. Unsere Fernpiloten fliegen mit EU-Drohnenführerschein A1/A3 und A2. Wir sind gewerblich drohnenhaftpflichtversichert und legen den Nachweis auf Anfrage vor. Die Nutzungsrechte an den Aufnahmen liegen bei Ihnen, in den Foto-Paketen ausdrücklich eingeschlossen. Umfang und Lieferzeit stehen im Angebot, geliefert wird digital innerhalb von 24 Stunden. Den Standort prüfen wir vor jedem Termin, und diese Auskunft ist kostenlos. Fällt ein Termin wegen Wetter aus, verschieben wir ihn ohne Zusatzkosten.

Und die Grenze, weil sie dazugehört: Unsere Aufnahmen sind eine visuelle Sichtprüfung von außen. Sie ersetzen weder die Begehung durch einen Fachbetrieb noch ein Sachverständigengutachten. Was sie leisten, ist ebenso klar: Sie zeigen zuverlässig, ob und wo ein Problem besteht, und liefern die Bilder, mit denen Handwerker und Versicherung arbeiten können.

Was das kostet, steht offen auf der Preisseite. Die Sichtprüfung beginnt bei 149 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, die Anfahrt im Ruhrgebiet ist enthalten. Wie sich das gegenüber Gerüst und Hubsteiger rechnet, zeigt der Kostenvergleich.

Passende Leistungen

Häufige Fragen zur Auswahl eines Drohnenpiloten

Fragen Sie nach dem Nachweis der gewerblichen Drohnenhaftpflicht. Ein professioneller Anbieter legt ihn ohne Zögern vor. Eine private Haftpflicht deckt gewerbliche Flüge in aller Regel nicht ab.
Im dicht bebauten Wohngebiet stößt der Kompetenznachweis A1/A3 schnell an Grenzen, weil sich unbeteiligte Personen in der Nähe befinden. Für diese Einsätze ist das Fernpiloten-Zeugnis A2 der passende Nachweis. Fragen Sie danach.
Zahl und Auflösung der Aufnahmen, Umfang der Nachbearbeitung, Lieferzeit und Lieferform, Nutzungsrechte, enthaltene Anfahrt und der Umgang mit wetterbedingten Verschiebungen. Ein Angebot, das nur einen Preis nennt, lässt zu viele Fragen offen.
Nicht automatisch, aber sehr niedrige Preise gehen häufig zulasten von Versicherung, Nachbearbeitung oder Nutzungsrechten. Vergleichen Sie nicht die Zahl, sondern was für die Zahl enthalten ist.
Dafür existiert die gewerbliche Drohnenhaftpflicht des Betreibers. Genau deshalb ist der Versicherungsnachweis der wichtigste Punkt auf der Prüfliste, noch vor Preis und Bildqualität.

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Stand: August 2026. Dieser Ratgeber gibt den Sachstand nach bestem Wissen wieder und ersetzt keine Rechts-, Versicherungs- oder Sachverständigenberatung im Einzelfall.