Sturmschaden für die Versicherung dokumentieren

Nach einem Sturm entscheidet sich innerhalb der ersten Tage, wie glatt die Regulierung läuft. Wer den Schaden sauber und datiert festhält, bekommt in aller Regel ein zügiges Verfahren. Wer erst repariert und dann meldet, hat ein Problem, weil sich der Zustand nicht mehr nachweisen lässt. Dieser Beitrag beschreibt die Reihenfolge, die sich in der Praxis bewährt hat, und sagt Ihnen, was auf die Bilder gehört.

Zuerst: die Reihenfolge

Halten Sie diese Abfolge ein, sie ist der Kern des Ganzen:

  1. Gefahr abwenden. Lose Bauteile, Absperrung des Bereichs unterhalb, gegebenenfalls Feuerwehr. Menschen zuerst.
  2. Schaden melden. Versicherungsverträge verlangen eine unverzügliche Anzeige. Ein Anruf oder das Onlineformular genügt zunächst, die Details folgen.
  3. Dokumentieren, bevor etwas verändert wird. Das ist der Schritt, der am häufigsten übersprungen wird und am meisten wert ist.
  4. Notsicherung veranlassen. Plane, Notabdeckung, Sicherung loser Teile. Das ist Ihre Schadenminderungspflicht, und die Kosten dafür sind in aller Regel vom Versicherer getragen. Belege aufheben.
  5. Reparatur beauftragen, sobald die Freigabe vorliegt oder mit dem Versicherer abgestimmt ist.

Punkt 3 vor Punkt 4 ist entscheidend. Wenn die Notabdeckung liegt, ist der ursprüngliche Zustand nicht mehr dokumentierbar.

Wann ein Sturm als Sturm gilt

Gebäudeversicherungen definieren Sturm üblicherweise als wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8, das entspricht etwa 62 Kilometern pro Stunde. Lässt sich die Windstärke am Ort nicht belegen, greift meist eine Ersatzregel: Es genügt der Nachweis, dass in der Umgebung gleichartige Schäden an einwandfreien Gebäuden entstanden sind, oder dass das Gebäude vor dem Ereignis einwandfrei war.

Genau an dieser Stelle wird eine Fotodokumentation wertvoll. Sie zeigt den Schadensumfang, seine Art und über die Aufnahmezeit auch den zeitlichen Zusammenhang. Wenn Sie zusätzlich noch ältere Aufnahmen Ihres Daches besitzen, etwa aus einer früheren Sichtprüfung, haben Sie den Vorher-Nachher-Vergleich, den Regulierer sich wünschen. Das ist einer der Gründe, warum sich eine turnusmäßige Dachkontrolle auch dann auszahlt, wenn nichts gefunden wird.

Was auf die Bilder gehört

Eine brauchbare Schadendokumentation besteht aus drei Ebenen. Fehlt eine davon, kommen Rückfragen:

Dazu gehören Aufnahmedatum, Adresse und eine kurze Beschreibung dessen, was zu sehen ist. Ergänzen Sie, wenn vorhanden, heruntergefallene Teile am Boden und Folgeschäden im Innenbereich. Halten Sie auch fest, was nicht beschädigt ist, das grenzt den Schaden sauber ein.

Unsere Schadensdokumentation per Drohne liefert genau diese drei Ebenen in einem Termin, sortiert und mit Zeitstempel.

Warum Sie nach einem Sturm nicht selbst aufs Dach sollten

Das ist der wichtigste Absatz dieses Beitrags. Nach einem Sturm ist ein Dach in einem unbekannten Zustand: Ziegel liegen lose auf, Befestigungen sind gelöst, die Fläche ist nass, und häufig geht der Wind noch. Genau in dieser Situation steigen jedes Jahr Menschen mit einer Leiter hoch, um mit dem Handy ein Foto zu machen. Stürze aus dieser Höhe enden regelmäßig schwer.

Hinzu kommt ein praktisches Argument: Vom Dach aus fotografieren Sie im Stehen und aus flachem Winkel. Für die Regulierung brauchen Sie aber die Draufsicht. Eine Drohne liefert beides, die Übersicht und das Detail, in 15 bis 30 Minuten und ohne dass jemand das Dach betritt.

Wie schnell wir nach einem Sturm da sind

Nach größeren Sturmlagen im Ruhrgebiet steigt die Nachfrage sprunghaft, das ist der Natur der Sache geschuldet. Wir arbeiten in solchen Phasen Anfragen nach Dringlichkeit ab: offene Dächer und akuter Wassereintritt zuerst, danach alles andere. Rufen Sie in dringenden Fällen an, statt zu schreiben, das beschleunigt die Einordnung.

Zwei Einschränkungen gehören zur Ehrlichkeit dazu. Erstens fliegen wir nicht in den Sturm hinein, sondern danach, sobald die Bedingungen es zulassen. Zweitens können Dauerregen oder anhaltend starker Wind einen Termin um einen Tag verschieben. Melden Sie den Schaden deshalb sofort bei Ihrer Versicherung und warten Sie damit nicht auf die Bilder.

Passende Leistungen

Häufige Fragen zur Sturmschadendokumentation

Ja. Versicherungsverträge verlangen eine unverzügliche Anzeige, dafür genügt zunächst die Meldung selbst. Die Fotodokumentation reichen Sie nach. Warten Sie mit der Meldung nicht, bis die Bilder vorliegen.
Nicht nur dürfen Sie, Sie sind dazu verpflichtet. Die Schadenminderungspflicht verlangt, weitere Schäden abzuwenden. Wichtig ist die Reihenfolge: erst dokumentieren, dann sichern, und Belege für die Notsicherung aufheben.
Fotos sind Fotos, entscheidend ist der Inhalt: eindeutige Zuordnung zum Objekt, erkennbarer Schadensumfang, Detailschärfe und Aufnahmedatum. Genau darauf legen wir die Dokumentation an. Ob im Einzelfall zusätzlich eine Besichtigung durch einen Sachverständigen verlangt wird, entscheidet Ihr Versicherer.
Sie beginnt bei 149 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für ein Einfamilienhaus, die Anfahrt im Ruhrgebiet ist enthalten. Bei größeren Objekten richtet sich der Preis nach Umfang, alle Pakete finden Sie auf der Preisseite.
Wir priorisieren nach Dringlichkeit, offene Dächer und akuter Wassereintritt zuerst. Nach größeren Sturmlagen ist die Nachfrage hoch, rufen Sie in dringenden Fällen deshalb an, statt das Formular zu nutzen.

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Stand: August 2026. Dieser Ratgeber gibt den Sachstand nach bestem Wissen wieder und ersetzt keine Rechts-, Versicherungs- oder Sachverständigenberatung im Einzelfall.