Luftaufnahmen von Ihrem Haus und Privatgrundstück
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Ihr Haus von oben aussieht? Professionelle Luftaufnahmen von Ihrem Haus zeigen Ihr Eigenheim aus einer völlig neuen Perspektive, die Dachfläche, den Garten, die Einfahrt, den Grundstücksschnitt und die gesamte Umgebung. Ob als persönliches Erinnerungsstück, als Poster für den Flur oder als Dokumentation Ihres Grundstücks: Drohnenbilder von Ihrem Zuhause sind etwas ganz Besonderes.
Warum Luftaufnahmen von Privatgrundstücken?
Es gibt viele gute Gründe, Luftaufnahmen von Privatgrundstücken anfertigen zu lassen. Hier sind die häufigsten Anlässe, die unsere Kunden nennen:
- Erinnerung und Stolz: Sie haben hart für Ihr Eigenheim gearbeitet. Ein professionelles Luftbild zeigt Ihr Haus von seiner besten Seite, ein Bild, das Sie ein Leben lang begleitet. Ob als gerahmtes Poster im Wohnzimmer, als Hintergrundbild auf dem Handy oder als Grußkarte: Ein Luftbild Ihres Hauses ist etwas Besonderes.
- Immobilienverkauf: Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten, sind Luftbilder ein unschlagbares Vermarktungstool. Potenzielle Käufer sehen sofort den gesamten Grundstücksschnitt, die Größe des Gartens, die Nachbarbebauung und die Verkehrsanbindung. Das schafft Vertrauen und beschleunigt den Verkaufsprozess.
- Grundstücksdokumentation: Für die Dokumentation Ihres Grundstücks, z. B. für Versicherungen, Bauanträge, Grenzbesprechungen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten, sind Luftaufnahmen ein wertvolles Dokument. Sie zeigen den Zustand des gesamten Grundstücks objektiv und nachvollziehbar.
- Dachzustand prüfen: Viele Eigenheimbesitzer nutzen die Gelegenheit, bei einem Überflug gleich den Zustand des Daches kontrollieren zu lassen. Wir kombinieren das Luftbild gerne mit einer Dach-Sichtprüfung.
- Gartenplanung: Ein Luftbild zeigt den Garten in seiner ganzen Ausdehnung und hilft bei der Planung von Umgestaltungen, neuen Terrassen, Pools oder Bepflanzungen.
- Geschenkidee: Ein Luftbild des eigenen Hauses ist ein originelles und persönliches Geschenk, zum Einzug, zum Jubiläum oder einfach so.
Ist das erlaubt? Datenschutz und Rechtliches
Eine häufige Frage unserer Kunden lautet: „Darf man überhaupt Drohnenaufnahmen von Privatgrundstücken machen?" Die Antwort ist klar:
- Ja, als Eigentümer dürfen Sie jederzeit Luftaufnahmen von Ihrem eigenen Grundstück und Haus anfertigen lassen.
- Wir fliegen nur über Ihrem Grundstück nicht über dem der Nachbarn. Sollte es aus flugtechnischen Gründen notwendig sein, in der Nähe der Grundstücksgrenze zu fliegen, achten wir darauf, keine erkennbaren Personen oder Details der Nachbargrundstücke aufzunehmen.
- Alle Vorschriften werden eingehalten: Als zertifizierte Drohnenpiloten (EU-Fernpilotenlizenz A2) kennen wir die geltenden Regeln und fliegen stets im Einklang mit dem Luftfahrtrecht, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den lokalen Bestimmungen.
- Versicherungsschutz: Unsere Drohne ist mit einer Haftpflichtversicherung über 1 Million Euro abgesichert. Bei einem unwahrscheinlichen Schadensfall sind sowohl Sie als auch Dritte geschützt.
Was bekommen Sie?
Nach dem Drohnenflug erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden:
- 15–30 hochauflösende Fotos aus verschiedenen Höhen und Winkeln, frontal, schräg, direkt von oben
- Professionelle Bildbearbeitung Farbkorrektur, Kontrastoptimierung, gerade Horizonte
- Vollständige Nutzungsrechte Sie dürfen die Bilder frei verwenden, drucken, posten oder verschenken
- Digitale Lieferung per Download-Link in voller 4K-Auflösung
- Optional: 4K-Videoclip mit einem eleganten Überflug Ihres Hauses
Luftaufnahmen von Privatgrundstücken, Preise
Unsere Luftaufnahmen von Häusern und Privatgrundstücken beginnen ab 199 Euro für ein Foto-Paket mit 20 Bildern. For ein kombiniertes Foto- und Video-Paket liegt der Preis ab 299 Euro. Die Anfahrt im Ruhrgebiet ist bereits enthalten. Alle Details finden Sie auf unserer Preisseite.
So einfach geht's
Kontaktieren Sie uns unter 0209 – 95709295 oder per E-Mail an service@seele.gmbh. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen innerhalb von 24 Stunden ein unverbindliches Angebot.